Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 30.12.2023
I. Allgemeines/Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, welche die Überlassung von Ferienwohnungen und Räumlichkeiten von lediglich vorübergehender Dauer iSv. § 549 II Nr. 1 BGB zum Gegenstand haben. Die Vermietung erfolgt ausschließlich zu den folgenden All- gemeinen Geschäftsbedingungen, soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des oder der Mieter sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt bzw. angenommen werden. Im Übrigen wird anderslautenden Bindungen ausdrücklich widersprochen.
Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (einschließlich den nicht rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts) gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne dass es einer erneuten Vereinbarung ihrer Einbeziehung oder eines ausdrücklichen Hinweises auf die Bedingung bedarf.
II. Buchungen
Buchungsanfragen können entweder telefonisch, über das Kontaktformular oder per E-Mail unter der Adresse info@ferienhof-salzbergen.de abgegeben werden. Sofern dem Bu- chungswunsch entsprochen werden kann, erhält der Mieter eine schriftliche Bestätigung der Buchung nebst Rechnung sowie dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail oder per Post. Buchungsänderungen können ausschließlich schriftlich erfolgen, fernmündliche Änderungen werden nicht akzeptiert!
III. Zahlungsbedingungen
Soweit keine Kaution hinterlegt wird, ist die Rechnung bei Übergabe der Ferienwohnung/Zimmers zu begleichen bzw. vorab zu überweisen. Ein Bezug ohne vorherigen Aus- gleich des Mietzinses ist nicht möglich. Alle Preise sind wohnungs- und nicht personenbezo- gene Preise. Eine Ausnahme hierbei sind Zustellbetten.
Laufende Rechnungen aus Mietverhältnissen unbestimmter Dauer sind spätestens 6 Tage nach Rechnungsdatum zu zahlen. Zahlungsrückstände werden bis zum 5. Tag ab Rech- nungsstellung drei Mal kostenfrei angemahnt. Ab dem 6. Tag berechnet der Vermieter Verzugszinsen in Höhe von 15 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, sofern der Mieter Unternehmer gemäß § 14 BGB ist, anderenfalls in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, sofern der Mieter Verbraucher gemäß § 13 BGB ist.
Es werden ausschließlich Zahlungen per Überweisung oder nach vorheriger Absprache Bar- geldzahlungen akzeptiert. Eine Zahlung mit EC-Karte, Kreditkarte bzw. Scheck ist nicht möglich und wird nicht akzeptiert.
IV. Übergabe der Mietsache
Die Ferienwohnung/Einzel- bzw. Doppelzimmer kann am Tag der Anreise frühestens ab 17:00 Uhr und spätestens bis 21:00 Uhr bezogen werden. Eine frühere oder spätere Anreise bzw. Übergabe muss zwingend vorher besprochen werden. Die Schlüsselübergabe erfolgt durch den Vermieter persönlich.
Die Ferienwohnung/das Einzel- oder Doppelzimmer muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr verlassen werden. Sollte eine spätere Abreise gewünscht werden, so ist auch dies zwingend vor Mietbeginn mit dem Vermieter abzusprechen. Die Schlüsselrückgabe erfolgt durch Übergabe an den Vermieter persönlich in der Venhauser Straße 3 in 48499 Salzbergen.
Die Mieter beziehen die Mietobjekte wie gesehen und stellen den Zustand beim Auszug wie- der her. Dies bedeutet, dass auch die Betten abzuziehen sind und der Müll entsorgt wird! Bei Nichtbeachtung wird dies von uns vorgenommen und entsprechend in Rechnung gestellt. Bei unhaltbarem Verhalten (zum Beispiel übermäßiger Alkoholgenuss, Drogendelikte, Belästigungen anderer Gäste, unerlaubtes Betreten der privaten Bereiche oder schwere Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen) behält sich der Vermieter das Recht vor, das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Eine Erstattung des bereits gezahlten Mietzinses wird nicht erfolgen.
Etwaige Mängel oder Schäden am Mietobjekt müssen bei Einzug sofort schriftlich angezeigt werden. Sollte es durch unsachgemäßes Lüften und Heizen zu Schäden durch Schimmelbildung kommen, so werden wir die notwendige Beseitigung in Rechnung stellen.
V. Absolutes Rauchverbot
Es wird darauf hingewiesen, dass in allen geschlossenen Räumen ein absolutes Rauchverbot herrscht. Bei Zuwiderhandlungen wird ohne Mahnung eine Reinigungspauschale in Höhe von 300,00 € erhoben, wobei es dem Mieter möglich ist, binnen 10 Tagen nach Inrechnungs- tellung der Pauschale ein günstigeres Angebot für die Reinigung vorzulegen. Dies gilt für jede Art von Rauchwerk, auch E – Zigaretten.
VI. Rücktritt
Bei Rücktritt vom Mietvertrag vor Mietbeginn ist der Mieter verpflichtet, einen prozentualen Anteil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitraum des Eingangs der schriftlichen Rücktritts-/Stornierungserklärung des Mieters beim Vermieter und dem in der Buchungsbestätigung festgelegten Anreisetag. Ein Rücktritt bzw. eine Stornierung ist bis 4 Wochen vor Mietantritt kostenfrei. Erfolgt der Rücktritt/die Stornierung bis zu 14 Tage vor dem Mietantritt, so ist eine Entschädigung in Höhe von 60 % des vereinbarten Preises zu zahlen. Erfolgt sie 7 Tage vor Mietantritt, so beträgt die Entschädigung 80 %, bei 1 Tag vor Mietantritt 95% des vereinbarten Preises.
Bei unsicheren Buchungen empfehlen wir eine Reiserücktrittsversicherung.
Kündigung
Ist für die Dauer des Aufenthalts zunächst kein Endtermin vereinbart, diese jedoch von vorübergehender Dauer, so steht jeder Vertragspartei ein ordentliches Kündigungsrecht zu.
Es gelten die folgenden Kündigungsfristen: bei monatsweiser Buchung ist die Kündigung zulässig bis zum dritten Werktag zum Ablauf des Monats, bei wochenweiser und tagesweiser Buchung mit einer Frist von 7 Tagen.
Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
Bei zeitlich befristeten, festen Buchungen besteht kein ordentliches Kündigungsrecht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt den Vertragsparteien bei Zeitmietverträgen jedoch erhalten. Bei verfrühter Abreise erfolgt die Abrechnung nach den gültigen Tagesprei- sen.
VIII. Haftung für Wertgegenstände
Es wird ausdrücklich keine Haftung für Wertgegenstände oder Bargeld in den Wohnungen übernommen. Bei Bedarf können jedoch Wertgegenstände bei dem Vermieter in einem Safe deponiert werden.
IX. Unter-/ Weitervermietung, Überlassung an Dritte
Eine Unter- bzw. Weitervermietung der überlassenen Mietsache an nicht im Mietvertrag aufgeführte Personen ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Vermieters untersagt. Sollten nicht im Vertrag aufgeführte Personen die Mietsache benutzen, so ist für diese ein gesondertes Entgelt zu zahlen. Für den Fall der vertragswidrigen Nutzung der überlassenen Mietsache durch eine dritte, nicht im Mietvertrag angegebene Person, steht dem Vermieter über dies das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages zu.
X. Allgemeine Verhaltensregeln / Hausordnung
Folgende Verhaltensregeln sind von dem Mieter einzuhalten und eröffnen dem Vermieter bei beharrlichen Verstößen des Mieters gegen diese Regeln das Recht zur sofortigen Kündigung im Sinne von Abschnitt IV., wenn das pflichtwidrige Verhalten auch nach Abmahnung nicht abgestellt wird:
1. Lüftungs-/ Heizverhalten
Die Fenster in den Wohnungen sind niemals weder im Sommer noch im Winterdauerhaft auf Kipp zu öffnen, da hier durch den Temperaturunterschied Innen und Außen Wasser aus der Luft in der Fensterleibung kondensiert und massive Schim- melschäden in den Zimmern entstehen. Bitte öffnen Sie die Fenster mehrmals am Tag vollständig für zwei Minuten. Die Heizkörper sind hierbei auszustellen. Die Einstellung „2,5“ reicht für eine Raumtemperatur von ca. 21 Grad Celsius. Die Heizungen sind nicht unnötig hochzudrehen und somit eine Überheizung herzustellen. Nachts und in Abwesenheit sind die Heizkörper auf „1“ herunterzustellen. Die Heizkörper können maximal auf „3“ gestellt werden. Sollten diese manipuliert oder abgedreht werden, so berechnen wir entstehende Instandhaltungskosten. Bleiben Fenster nachts oder während dauerhafter Abwesenheit geöffnet während einer Heizperiode oder auch außerhalb der normalen Heizperiode bei geöffneten Heizkörpern, so mah- nen wir dies einmalig schriftlich ab. Für jeden weiteren Verstoß berechnen wir 300,00 € auf der Rechnung!
Da alle unsere Heizkörper mit einer Frostschutzfunktion ausgestattet sind, wel- che die Räume immer auf mindestens 8 Grad Celsius (auch bei Thermostatstel- lung „0“) heizt und darüber hinaus auch durch dauerhaft geöffnete Fenster die Zwischenwände und somit auch die beheizten Nachbarräume auskühlen, gilt dies während der Heizperiode auch bei abgedrehten Thermostaten.
2. Verhalten im Brandfall
An allen Küchen sind Fettbrandlöscher für Küchenbrände installiert. In den Wohn- räumen sind Pulverlöscher montiert. Darüber hinaus sind der gesamte Hof und das Privathaus mit vernetzten Funkbrandmeldern ausgestattet. Im Falle eines Brandalar- mes sind die geschlossen Räumlichkeiten sofort zu verlassen bzw. bei Bedarf die Löscher zu benutzen. Entnehmen Sie auf keinen Fall die Batterien aus den Rauchmeldern! Bei mutwilligem oder grob fahrlässigem Auslösen des Brandalarmes behält sich der Vermieter das Recht vor, dem Verursacher die durch die Neuprogrammierung der Brandmelder durch ein zertifiziertes Elektrounternehmen entstehenden Kosten aufzuerlegen. Mindestens jedoch mindesten 300€. Das Rauchen ist ausschließlich außerhalb der Wohnungen gestattet und wird bei Zuwiderhandlung pro fall mit mindestens 300€ Reinigungspauschale berechnet.
3. Verhalten in der Küche
Da die Ausstattung der Küchen auf eine gewisse Stückzahl begrenzt ist, sind die Kü- chenutensilien sofort nach Gebrauch zu reinigen und wieder in die Schränke zu sortieren. Reinigungsmittel befinden sich unter der Spüle. Gleiches gilt für die Gemein- schaftsbereiche wie Terrassen (dort insbesondere die Grills) und Aufenthaltsräume. Bitte stellen Sie sicher, dass der Herd nicht unbeabsichtigt läuft und keine brennbaren
Gegenstände in dessen Nähe stehen. Die Mikrowelle darf ausschließlich mit Abdeckung genutzt werden. Es wird um zeitnahe Entsorgung des Mülls gebeten.
4. Verhalten in den allgemeinen Bereichen
Allgemeine Bereiche (Flure, Küchen, Bäder etc.) sind so zu benutzen/ zu hinterlas- sen, dass auch die anderen Gäste sich dort wohlfühlen (eigenständiges Entsorgen von Müll, Reinigung der Arbeitsplatte nach dem Kochen etc.). Es wird hier auch auf die absolute Nachtruhe von 22:00 – 06:00 Uhr hingewiesen. Die Nutzung der Gemeinschaftsküchen und das Zubereiten von Speisen während der Nachtruhezeiten ist strengstens untersagt! Bei Aufenthalt in den Fluren und Bädern ist der Geräuschpe- gel auf einem erträglichen Niveau zu halten.
5. Waschen
Für die Gäste steht eine Waschmaschine zur kostenlosen Nutzung zur Verfügung. Ebenso stehen Wäschekörbe und Wäscheständer bereit. Es wird darum gebeten, die Wäsche unmittelbar nach Ende des Waschvorganges zu entnehmen und diese nach Möglichkeit draußen auf den Leinen, bei Schlechtwetter in den Allgemeinen Bereichen zu trocken. Die Wäsche wegen der Schimmelgefahr nicht in den Wohnungen trocknen! Bei Nichtbeachtung werden wir die entstehenden Kosten, mindestens jedoch 300€, in Rechnung stellen.
6. Putzen / Wäsche
Im Mietpreis enthalten ist die 14-tägige Bereitstellung von frischer Bettwäsche und Handtüchern gegen Pfand. Sollten die Mieter das Bettzeug nicht beziehen und ohne Bettwäsche in den Betten schlafen, so stellen wir die Reinigung des kompletten Bettes mit mindesten 300€ in Rechnung.
Ebenfalls im Mietpreis enthalten ist die regelmäßige Reinigung der Gemeinschaftsküchen, – Bäder und – Flure sowie der Endreinigung der Zimmer und Wohnungen. Für die Dauer des Mietaufenthalts sind die Zimmer und die in sich geschlossenen Woh- nungen von den Mietern selbst zu reinigen und bei Auszug besenrein und ohne Müll zu hinterlassen. Bei starken Verunreinigungen fertigen wir nach Auszug eine Fotodokumentation und stellen den Mehraufwand mit mindesten 300€ in Rechnung.
7. Verhalten auf dem Außengelände
Der Ferienhof umfasst das Gebäude mit den umlaufenden Terrassen, den Vorplatz samt Steinhütte als allgemeinen Aufenthaltsraum und den großen Parkplatz. Zur Wahrung unserer Privatsphäre ist das Betreten der privaten Scheunen und Carports, der Wiesen und Tierstalles sowie des privaten Gartens strengstens untersagt. Zuwiderhandlungen werden zunächst angemahnt, bei Wiederholung erfolgt Anzeige. PKWs parken Sie bitte ausschließlich auf dem langen Parkplatz hinter der Scheune (zur Straßenseite). Fahrräder können in dem Carport mit Spitzdach direkt neben der Hofeinfahrt geparkt werden. Bitte stellen Sie ihre Fahrräder nicht wild auf dem Hof oder in den Wohnungen ab. Mülleimer befinden sich in dem Carport links neben der großen Scheune. Eine Sandortbeschreibung für Glascontainer befindet sich bei den Müllcontainern. Bitte beachten Sie die Mülltrennung. Zuwiderhandlung wird mit mindestes 300€ berechnet. Bitte füttern Sie die Tiere nicht mit Essensresten!
8. Haustiere
Die Mitnahme von Haustieren und deren Unterbringung in den Mieträumlichkeiten ist untersagt.
9. Internetzugang
Wir unterhalten einen Internetzugang per WLAN. Den Zugang gewähren wir durch Bekanntgabe des Netzwerkschlüssels, allerdings erst, wenn alle Nutzer eine entsprechende Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben und uns eine Kopie des Personalausweises aller Nutzer vorliegt.
Wir weisen schon jetzt darauf hin, dass eine Weitergabe des Netzwerkschlüssels an Dritte strengstens untersagt ist. Wir können für die tatsächliche Verfügbarkeit und die Qualität des Zuganges leider keine Gewährleistung übernehmen.
XI. Kontaktaufnahme/ Sonstiges
Sie können uns bei Rückfragen telefonisch von Montag bis Samstag zwischen 8:00 – 18 Uhr erreichen unter: 05976 / 940018.
Sonn- und Feiertags bitten wir höflich darum, nur in äußersten Notfällen anzurufen.
Unser Ziel ist es, Ihren Aufenthalt so angenehm und erinnerungswürdig wie möglich zu gestalten. Gleichwohl möchten wir Sie höflich bitten uns die Wahrung unserer Privatsphäre zu ermöglichen. Bitte nutzen zur Kontaktaufnahme das Telefon und betreten nicht unser Privat- gelände oder schellen an unserer privaten Haustür.
XII. Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.
XIII. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus den im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen Verträgen ist der Gerichtsstand 48499 Salzbergen. Dies gilt allerdings nicht für Verträge, welche mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB geschlossen wurden.
XIV. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder ungültig werden, so wird hier durch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.